AGB – Transport

Für diesen Auftrag gelten die folgenden Bedingungen:

§ 1. Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren „AGB“ genannt) regeln die Vertragsbedingungen, welche mit TOP-MIETANHÄNGER abgeschlossen werden.

Die folgenden AGB von TOP-MIETANHÄNGER gelten für Kleintransporte jeglicher Art,
Wohnungskleinumzüge, Entrümpelungen, Wohnungsteilumzüge sowie Wohnungsauflösungen, die durch eine Privatperson/Unternehmer erteilt (Transportauftrag) werden.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Versenders gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vom Transportunternehmen (TOP-MIETANHÄNGER) bestätigt werden.

Die AGB befinden sich unter http://www.top-mietanhaenger.de

Mündliche Abmachungen, telefonische Auftragserteilung sowie Vereinbarungen bedürfen zur Verpflichtung der TOP-MIETANHÄNGER einer schriftlichen Bestätigung.

Mit fernmündlicher oder persönlicher Auftragserteilung (Transportauftrag) durch Privatperson/Unternehmer,
werden diese AGB anerkannt und kommen zum Tragen. Abweichungen oder Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform und der besonderen Zustimmung von TOP-MIETANHÄNGER.

§ 2. Leistung: Beförderung-Annahme-Durchführung

2.1 Beförderung

Befördert werden alle Güter, die ein Gesamtgewicht von 2,4 Tonnen und eine Größe von ( Länge von 7,5m, Breite von 2,5m und einer Höhe 3,3m ) nicht überschreiten.

Vom Transport grundsätzlich ausgeschlossen sind: alle temperaturgeführten Güter, leicht verderbliche Lebensmittel, ????

Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind Personen, Tiere und Stoffe die unter der Klasse der gefährlichen Güter fallen.

2.2 Annahme

TOP-MIETANHÄNGER ist nicht verpflichtet, den Inhalt des Transportgutes hinsichtlich 2.1 zu überprüfen.
Die Annahme von Transportgut, die entsprechend 2.1 vom Transport/Beförderung ausgeschlossen sind,
kann nicht als konkludenter Verzicht auf den Transportausschluß ausgelegt werden.

TOP-MIETANHÄNGER kann nicht für nicht selbst verpacktes oder gepacktes Transportgut, welches beim Transport beschädigt wurde, haftbar gemacht werden.

2.3 Durchführung

Die Durchführung von Transporten unterliegt grundsätzlich TOP-MIETANHÄNGER.

2.4  Voraussetzungen ,Anlieferung, Transportweg

Sämtliche Transportwege müssen der Firma TOP-MIETANHÄNGER uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut muss von einer bzw. zwei kräftigen Personen zu bewältigen sein.
Ist das Transportgut zu schwer oder zu unhandlich für eine oder zwei Personen, so hat der  Auftraggeber für entsprechende Helfer zu sorgen.
Der Ab- und Anfahrweg muss frei zugänglich sein und befestigten Untergrund haben.
Der Firma TOP-MIETANHÄNGER behält sich das Recht vor, entstandene zusätzliche Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben.

2.5   Zweite Anfahrt bei Abholung bzw. Auslieferungen

Sollte der Auftraggeber bzw. der Empfänger bei der terminierten Abholung bzw.
Belieferung nicht angetroffen werden, so hinterlässt der Spediteur bzw. sein Erfüllungsgehilfe eine Nachricht dass er vor Ort ist (war) und um einen Rückruf bittet.
Entstehende Kosten durch evtl. Rücktransport Ent- Beladung und evtl. Lagerung der Fracht (Güter) können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Bei Neuanlieferung muss erneut ein Auftrag aktiviert werden.

2.6  Rücktritt/Kündigung

Ein Auftrag ist bis zu 48h nach Erteilung kostenlos stornierbar. Späteres Stornieren ist nur dann kostenlos möglich, wenn die Firma TOP-MIETANHÄNGER  die Stornierung ausdrücklich zustimmt,
die Ware dem Spediteur noch nicht übergeben wurde und der Spediteur den  Transport oder Transportvorbereitungen noch nicht veranlasst hat.
Falls dem Spediteur vor der Stornierung kosten entstanden  sind, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten.
Bei eigenmächtiger Stornierung durch den Auftraggeber ohne ausdrückliche  Zustimmung des Spediteurs, werden dem Auftraggeber 50 % des vereinbarten Transportpreises in Rechnung gestellt.
Bei einer  Stornierung nach Warenübergabe oder nach Transportbeginn, z.B. zur Abholung des Transportgutes, wird der gesamte vereinbarte  Rechnungsbetrag fällig.

§ 3. Haftung

TOP-MIETANHÄNGER kann  nicht haftbar gemacht werden für Beschädigungen oder Teilschäden am Transportgut,
die durch falsches verpacken oder einpacken durch den Auftraggeber entstanden sind. Schäden durch höhere Gewalt oder aus sonstigen ,
nicht im Verantwortungsbereich des Transportunternehmens liegenden Ursachen (z.B. Streiks, Verkehrsstau, Verkehrsumleitungen, Schnee, Glatteis, Unwetter usw.) liegen.
Weiterhin für Verlust/Teilverlust, die durch Diebstahl entstanden sind.

§ 4. Sicherung zerbrechlicher oder kleiner Transportgüter

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Transportgüter bzw. sämtliche Packstücke,
die als zerbrechlich gelten oder zur Gruppe der Kleinmaterialien gehören, (Glaseinlegeböden, Lampen, Schlüssel für Schränke, Einsteckhülsen für Einlegeböden usw.)
gesondert zu sichern, zu kennzeichnen oder transportsicher innerhalb des Transportgutes zu lagern.
Insbesondere beim Transport von Maschinen sind Schmierstoffe (Treibstoffe) abzulassen.
Für Verlust oder Schäden unzureichender Sicherung oder Verpackung kann TOP-MIETANHÄNGER nicht haftbar gemacht werden.

4.1 Nachprüfung des Transportgutes

Bei Abholung des Transportgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, das kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wurde.
Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, das Transportgut nach Durchführung des Transportes auf Vollzähligkeit zu prüfen.

§ 5. Schäden, Fristen/Schadensreklamation

Der Vertragspartner ist verpflichtet, sofort nach der Entladung/Anlieferung das Transportgut und andere Gegenstände auf Schäden oder Verlust zu besichtigen bzw. zu prüfen.
Bei Feststellung von Schäden oder Verlust, ist dies unverzüglich TOP-MIETANHÄNGER mitzuteilen.

§ 6. Versicherung

Die Transportfahrzeuge von TOP-MIETANHÄNGER liegen alle unter 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht und unterliegen somit nicht den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes.
Aus diesem Grunde ist TOP-MIETANHÄNGER nicht zu einer Versicherung des Transportgutes verpflichtet, die aber trotzdem vorhanden ist .
TOP-MIETANHÄNGER ist nicht verpflichtet , den Auftraggeber auf eine Transportversicherung hinzuweisen.

6.1  Transportversicherung
Voraussetzung zum Abschluss einer Transportversicherung ist, dass der Spediteur die Ware selbst transportgerecht verpackt.

§ 7. Entgelte/Arbeitszeit/Rechnung

7.1 TOP-MIETANHÄNGER erhält für seine Leistungen ein Entgelt.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der  entsprechender Sondervereinbarung.

7.2 Die Arbeitszeit beginnt mit Eintreffen am Abholort und endet mit Abfahrt bzw. nach Durchführung des Transportauftrages am Zielort.

7.3  Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sofort vor Ort an den Fahrer und in Bar zu entrichten.
Nach vorheriger Absprache ist der Rechnungsbetrag auch (auf Rechnung) innerhalb von 2 Wochen zu überweisen.

Bei Nichteinhaltung der Überweisungsfrist wird für jede Zahlungsaufforderung (Mahnung) eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Rechnungsbetrages erhoben.

§ 8. Gerichtsstand / anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz des Transportunternehmens TOP-MIETANHÄNGER.

Für die Wahrung und Durchsetzung aller Rechte und Pflichten der Beteiligten gilt das deutsche Recht.

§ 9. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Vereinbarung (AGB) unwirksam sein, so bleiben die allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch im Übrigen wirksam bestehen.

Die Parteien des Vertrags sind verpflichtet, sollte ein solcher Fall auftreten, hinsichtlich der unwirksamen Regelung, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt.

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